Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzlich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierender Vertragsbestandteil sämtlicher zwischen uns, der Playworld – Betriebs GmbH, und Kunden abgeschlossener Verträge. Wir schließen Verträge und erbringen sämtliche Leistungen gegenüber Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Gegenteilige Erklärungen des Vertragspartners bzw. ein Verweis auf seine eigenen AGB gelten als nicht abgegeben und führen nicht dazu, dass unsere AGB nicht anwendbar werden.
-
Unsere Nutzungsbedingungen, die auf unserer Website unter abrufbar sind, sind integrierender Bestandteil dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Nutzungsbedingungen einzuhalten. Nutzt ein Vertragspartner das erworbene Ticket nicht selbst, sondern gibt diese an einen Nutzer weiter, hat er dafür zu sorgen, dass dem Nutzer die sich ergebenden Pflichten aus den Nutzungsbedingungen bekannt sind und diese einhält.
2. Vertragsabschluss
-
Der Kunde kann uns online oder persönlich ein Angebot stellen, das wir mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung annehmen.
-
Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss und Zahlung eine elektronische Buchungsbestätigung. Diese Bestätigung ist bei uns vor Ort vorzuzeigen. Bei dieser Einlösung erhält der Kunde von uns ein Armband oder einen Aufkleber. Dieses Armband berechtigt den Nutzer zum Eintritt. Der Gutschein kann bis zur Einlösung an Dritte weiter gegeben werden, danach nicht mehr. Es dürfen ausschließlich unsere Armbänder verwendet werden. Die Armbänder sind bis zum Verlassen des Ausganges deutlich sichtbar am Arm zu tragen.
-
Der Kunde oder Nutzer ist darf unsere Leistungen erst nach Zahlung und Übergabe des Armbandes in Anspruch nehmen. Der Kunde oder Nutzer darf unsere Attraktionen während der vereinbarten Dauer nutzen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist die Nutzung unsere Attraktionen nicht mehr zulässig und führt zu einer Nachverrechnung, für die unsere jeweils geltende Preisliste maßgeblich ist.
-
Wir unterliegen keinem Kontrahierungszwang und sind berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Begründung zu verweigern. Wir sind insbesondere berechtigt, mit Personen keinen Vertrag abzuschließen bzw. ihnen den Zutritt zu unseren Anlagen zu verweigern, wenn diese Verweigerung sachlich begründet ist, insbesondere weil diese Person in der Vergangenheit unsere Anweisungen nicht eingehalten hat oder sich selbst oder Dritte gefährdet oder Sachschäden verursacht hat.
-
Playworld Spielberg Betriebs GmbH ist befugt, bei Falsch oder Fehlbuchungen diese zu stornieren oder rückzuerstatten
3. Preise und Änderungen
-
Die angegebene Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
-
Es gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste, die auf unseren Anlagen abrufbar und auf unseren Anlagen ausgehängt ist. Wir behalten uns zukünftige Preisänderungen ausdrücklich vor.
-
Verkaufte, aber nicht entwertete Tickets werden nicht zurückgenommen.
-
Das Ticket verfällt, wenn der Kunde eine bestimmte Zeit gebucht und unsere Attraktionen während des gebuchten Zeitraums nicht nutzt.
-
Bei Verlust des Tickets ist die Refundierung des Kaufpreises nicht möglich.
4. Zahlung
-
Onlinebestellungen sind ausschließlich mit Kreditkarte zahlbar. Wir senden Ihnen das online Ticket per E-Mail im PDF-Format. Den DIN A-4 Ausdruck bringen Sie bitte mit. Der QR-Code darf nicht geknickt sein.
-
Wir informieren hiermit darüber, dass ein Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich, wenn unsere Leistung bereits konsumiert wurde.
-
An unseren Kassen können Sie Tickets oder Gutscheine kaufen und bar oder mit Kreditkarte bezahlen.
-
Wir versenden Ticktes und Gutscheine nicht per Post.
5. Zutrittssystem
-
Der Nutzer bzw. der gesetzliche Vertreter muss vor dem Zutritt eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben.
-
Der Zutritt zu unserer Anlage erfolgt über ein Zutrittssystem. Der Nutzer muss durch Vorweis eines von bei uns eingelösten Armbandes nachweisen, dass er zum Zutritt legitimiert ist.
-
Der Nutzer darf nur mit dem von uns zur Verfügung gestellten Armband in unsere Attraktionen gelangen.
-
Das Armband ist während der gesamten Dauer der Nutzung unserer Attraktionen sichtbar am Arm zu tragen.
-
Die Übertragung des Armbandes ist nicht möglich.
6. Nutzung der Attraktionen
-
Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Nutzung die Nutzungsbedingungen zu lesen und diese einzuhalten.
-
Unsere generellen und individuellen Anweisungen sind während der gesamten Verweildauer in unseren Anlagen einzuhalten.
7. Merchandising
-
Sämtliche Merchandising Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
-
Wir folgen unsere Merchandising Produkte erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises aus.
-
Bei allfälligen Mängeln haben wir das Wahlrecht, ob wir verbessern oder das mangelhafte Produkt gegen ein neues Produkt austauschen. Der Kunde kann erst dann Wandlung oder Preisminderung verlangen, wenn wir die Verbesserung entweder ablehnen oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist.
8. Haftung
-
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Nutzung der Anlage und der Attraktionen ein in der Natur der Sache liegendes Risiko verbunden ist, das der Nutzer hiermit akzeptiert. Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage und die Attraktionen sorgfältig zu nutzen und im eigenen Interesse ein Risiko nach Möglichkeit auszuschalten. Dem Nutzer ist bewusst, dass sich eine Gefahr auch dadurch verwirklichen kann, dass anderen Nutzer die Anlage und die Attraktionen nicht sorgfältig verwenden und davon Gefahren ausgehen, die zu einem Personen- oder Sachschäden führen können, für die wir nicht haften.
-
Die Nutzung der Anlage und der Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften ausschließlich im gesetzlich zwingenden und nicht ausschließbaren Umfang.
-
Für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob schuldhaften Verhalten, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.
-
Wir haften nicht für Schäden, die ein Dritter einem Nutzer zufügt.
-
Wir haften auch nicht für Ereignisse höherer Gewalt bzw. deren Folgen, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss nicht zu beeinflussenden Umstände wie Naturkatastrophen, Streiks oder sonstige Umstände, die nach Vertragsabschluss eintreten.
- Playworld – Betriebs GmbH übernimmt keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes, insbesondere wegen vorübergehender Betriebssperren, Personalausfälle, sowie wegen Wartungs- oder Umbauarbeiten.
- Sämtliche Besucher sind für die Ordnungsgemäße Verwahrung der in die Playworld mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Die Playworld – Betriebs GmbH haftet nicht für abhanden gekommene oder Beschädige Sachen, die nicht ordnungsgemäß in den zur Verfügung Gestellten Spinde hinterlegt wurden.
-
Allfällige Schäden sind uns umgehend, spätestens bei Verlassen der Anlage bei sonstigem Anspruchsverlust zu melden.
9. Zusatzbestimmungen betreffend Membercard- Mitglieder
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und der Playworld – Betriebs GmbH kommt mit der Aushändigung des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigen Mitgliedschaftsantrages an die Playworld – Betriebs GmbH zustande.
- Das Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Mitgliedschaftsart zur ordnungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Einrichtungen, sowie zur Inanspruchnahme der jeweiligen vereinbarten Leistungen, innerhalb der vereinbarten Öffnungszeiten berechtigt.
- Das Mitglied hat bei jedem Zutritt zur Playworld Betriebs GmbH seine gültige Membercard vorzuweisen. Das Mitglied hat bei der Ausübung der Mitgliedschaft die jeweiligen Nutzungsbedingungen und die Hinweisschilder an den jeweiligen Einrichtungsgegenständen sowie die Weisungen des zuständigen Personals zu beachten.
- Die Spieleinrichtungen und sämtliche Einrichtungsgegenstände der Playworld – Betriebs GmbH dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an das zuständige Personal zu wenden.
- Das Mitglied erhält von der Playworld – Betriebs GmbH eine Membercard gegen Entrichtung einer einmaligen Einschreibe- und Ausstellungsgebühr. Der Verlust der Membercard ist umgehend schriftlich bekanntzugeben. Die (neuerliche) Einschreibe- und Ausstellungsgebühr wird bei jeder Ausstellung neuerlich fällig.
- Die Mitgliedschaft und die Membercard sind nicht übertragbar.
- Das vereinbarte monatliche Entgelt für die Mitgliedschaft, sowie sonstige vereinbarte Entgelte für dauernde oder wiederkehrende Leistungen von der Playworld – Betriebs GmbH, sind wertgesichert und jeweils am Ersten eines jeden Kalendermonats im Voraus zu Zahlung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Beginnt das Rechtsverhältnis während eines Kalendermonats ist das monatliche Entgelt anteilig zu bezahlen. Das Rechtsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen und kann vom jeweiligen Mitglied erstmals nach einem Jahr, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, schriftlich zum jeweils Monatsletzten, gekündigt werden.
- Bei (teilweiser) Nichtnutzung von angebotenen Leistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds. Der monatliche Beitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen vermindern oder erhöhen sich im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2005, oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für Jänner 2005 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebende Indexzahl, wobei Änderungen erst ab 1,5% Prozent berücksichtigt werden. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem Monatsersten, der auf den Zugang des Änderungsschreibens von der Playworld – Betriebs GmbH folgt, zu entrichten.
- Bei Zahlungsverzug hat die Playworld – Betriebs GmbH Anspruch auf Verzugszinsen von 5 Prozent p.a., sowie einen Anspruch auf Mahnspesen von EUR 20,00 je Mahnung, sowie auf Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.
- Das Mitglied kann ein allfälliges Upgrade (Zusatzpakete) beantragen, das jeweils mit Wirkung ab dem folgenden Kalendermonat in Kraft tritt. Das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift der Playworld – Betriebs GmbH schriftlich mitzuteilen.
- Es gelten auch für die Membercard- Mitglieder sämtliche hier festgelegten allgemeine Bestimmungen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
-
Auf diesen VERTRAG ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen anwendbar.
-
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft.
-
Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 1010 Wien für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem VERTRAG ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen oder damit im Zusammenhang stehen. Für inländische Verbraucher gilt § 14 KSchG.
11. Datenschutz
-
Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
-
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden und Geschäftspartnern sowie Interessenten erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Firmenbuch, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von sonstigen Dritten (z. B. Makler, Auftraggeber) berechtigt übermittelt werden.
-
Von uns verarbeitete personenbezogene Daten sind Persönliche Daten/Stammdaten (Name, Adresse und andere Kontaktdaten), und im Rahmen der Vertragsabwicklung allenfalls Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten/Zahlungsdaten, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, Informationen über Ihre finanzielle Situation (z.B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten), Dokumentationsdaten (z.B. Gesprächsprotokolle) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
-
Im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung und Vertragsdurchführung erforderlich sind und zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
-
Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir keinen Vertrag abschließen.
-
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich für die Vertragserfüllung nicht relevanter bzw. gesetzlich oder regulatorisch nicht erforderlicher Daten eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen.
-
Wir nutzen die personenbezogenen Daten zur Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden und Vertragspartnern, der Ausführung unserer Aufträge sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
-
Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Vertragsinhalt mit unseren Vertragspartnern bzw. im Vorfeld eines Vertragsabschlusses. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch zum Zweck der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sein (z.B. Bundesabgabenordnung, Unternehmensgesetzbuch, Gewerbeordnung).
-
Soweit erforderlich, kann im Rahmen einer Interessenabwägung eine Datenverarbeitung über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung unseres berechtigten Interesses oder der von Dritten gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgen.
-
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmten Zwecken erteilt haben, erfolgt eine Verarbeitung nur gemäß den in der Zustimmungserklärung festgelegten Zwecken und im darin vereinbarten Umfang.
-
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder im Rahmen der Wahrung berechtigter Interessen.
-
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Finanzbehörden) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (insbesondere IT-Dienstleister) Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.
-
Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (derzeit grundsätzlich sieben Jahre) und solange Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert. Kommt kein Vertragsverhältnis zustande, werden die bei uns gespeicherten Daten drei Jahre nach dem letzten Kontakt gelöscht.
-
Wir wenden Sicherheitsmaßnahmen an, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu gewährleisten, zB: Maßnahmen zur Netzwerksicherheit (Einsatz von Firewalls, Einsatz von Anti-Viren-Software), Zugriffs- und Zutrittskontrollen (Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und Verarbeitungssysteme).
12. Nutzung von Foto- und Videoaufzeichungen
-
Aus Sicherheitsgründen nützen wir Foto- und Videoaufzeichnungen zur Sicherheit der Nutzer. Wir verwerten diese Foto- und Videoaufzeichnungen erforderlichenfalls, um einen Unfallhergang oder sonstige relevante Sachverhalte rekonstruieren zu können und um Beweismittel für allfällige Verfahren zu haben.
-
Wir verwerten die Ergebnisse der Foto- und Videoaufzeichnungen, um diese Geschädigten, Versicherungen, Strafverfolgungsbehörden Gerichten, Rechtsanwälten etc. übergeben zu können.
-
Nutzer haben keinen Anspruch auf Durchführung von Foto- und Videoaufzeichnungen oder auf die Herausgabe von Foto- und Videomaterial.
-
Die Foto- und Videoaufzeichnungen werden nach 72Stunden vernichtet, sofern diese nicht zu den genannten Zwecken benötigt werden.