• INFO:  Bitte füllt die Einverständniserklärung vorab online aus – mit den Namen der Kinder sowie jeder Begleitperson einzeln (ab 16 Jahren) 

Hausordnung & Sicherheitsanweisung 
Hausordnung & sicherheitsanweiseung

1. Zutritt & Eintritt

• Der Zutritt zu Anlage ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket (Eintrittskarten, Armbän-der oder sonstige Zutrittsnachweise) gestattet.

• Tickets sind während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen der Betreiberin vorzuzeigen.

• Tickets sind personenbezogen und daher nicht übertragbar.

• Die Betreiberin kann bei Erreichen der maximal zulässigen Besucherzahl den Zutritt vorübergehend, einschränken oder verweigern.

• Der Zutritt ist folgenden Personen untersagt:

o mit ansteckenden Krankheiten,

o mit Fieber, Erbrechen, Durchfall, starker Husten, starken Schnupfensymptomen oder ansteckendem Ausschlag,

o unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,

o die durch ihr Verhalten andere Personen gefährden.

• Tiere sind nicht erlaubt. Ausgenommen sind Assistenzhunde.

• Die Betreiberin ist berechtigt, Taschen und mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren. Bei Verweigerung der Kontrolle kann der Zutritt verweigert werden.

2. Altersbeschränkung / Aufsichtspflicht

• Besucher:innen müssen am Tag der Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen das für die Nutzung erforderliche Alter erreicht haben (abrufbar unter www.playworld-spielberg.at und einsehbar im Kassabereich). Für Kinder, Minderjährige oder betreuungsbedürftige Personen, kann die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Begleitperson, die jederzeit erreichbar ist, zwingend vorgeschrieben sein.

• Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

• Die elterliche Aufsichtspflicht für Kinder, Minderjährige und betreuungsbedürftige Personen obliegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Begleitpersonen.

• Der Erziehungsberechtigte bzw. die volljährige Begleitperson muss sich während des gesamten Aufenthalts des Kindes, dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw. der betreuungsbedürftigen Person in der Anlage aufhalten und muss jederzeit erreichbar sein (d.h. Besucher:innen unter 18 Jahren und betreuungsbedürftige Personen dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Anlage zurückgelassen werden).

• Der Erziehungsberechtige bzw. die volljährige Begleitperson hat für die Einhaltung dieser Hausordnung & Sicherheitsanweisungen zu sorgen.

• Organisierte Gruppen (z.B. Schulen, Vereine, Feriencamps) müssen durch ausreichend Aufsichtspersonen begleitet werden.

• Die Gruppenleitung hat für die Einhaltung dieser Hausordnung & Sicherheitsanweisungen durch die Gruppe zu sorgen.

3. Kleidung, Hygiene & Sicherheit

• Die Anlage und Attraktionen sind ausschließlich mit geeigneter Kleidung zu benutzen.

• Das Betreten der Anlage oder einzelner Attraktionen mit Straßenschuhen, Hausschuhen, Schlapfen oder barfuß ist nicht gestattet.

• In der gesamten Anlage besteht Sockenpflicht, sofern die Benützung von Anlagenteilen oder Attraktionen nicht das Tragen von Sportschuhen erfordert.

• Bei einzelnen Attraktionen können Antirutschsocken verpflichtend sein (Ersatz- bzw Antirutschsocken können an der Kassa erworben werden).

• Schmuck, Piercings, Gürtel, Uhren, Handys, Kameras oder sonstige Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, sind vor Nutzung der Attraktionen in den vorhandenen Schließfächern abzulegen.

• Lange Haare müssen zu einem sicheren Zopf oder einem Dutt gebunden werden.

• Besucher:innen haben auf angemessene Körperhygiene zu achten.

4. Speisen & Getränke

• Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich verboten.

• Ausgenommen von diesem Verbot sind:

o Babynahrung,

o medizinisch notwendige Lebensmittel,

o ärztlich verordnete Spezial- und Diätnahrung.

• In allen Spiel-, Kletter-, Trampolin- und Attraktionsbereichen ist das Essen und Trinken untersagt.

• In der Anlage erworbene Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.

• Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen konsumiert werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass jeder Konsum, der zu einer körperlichen Beeinträchtigung der Besucher:innen führt und folglich eine Gefährdung für diese und andere Besucher:innen darstellt, zum Verweis aus der Anlage führen kann.

5. Verbotene Gegenstände

• Das Mitbringen der nachfolgenden Gegenstände in die Anlage ist verboten:

o Waffen aller Art,

o Messer und scharfe Gegenstände,

o Pfeffersprays,

o Elektroschocker,

o Feuerwerkskörper,

o Glasflaschen und Glasbehälter,

o Offene Flammen,

o Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschä-digende Gase (ausgenommen handelsübliche Feuerzeuge),

o Giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände,

o Taschen, die Größe von 40 × 30 × 15 cm sind,

o Größere Gepäckstücke, Koffer oder sperrige Gegenstände,

o Kinderwägen.

• Die Betreiberin behält sich vor, weitere Gegenstände aus Sicherheitsgründen zu untersagen.

6. Nutzung der Anlage & Verhalten

• Alle Besucher:innen haben sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.

• Vandalismus und mutwillige Beschädigungen sind strengstens verboten.

• Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden haftet die verursachende Person bzw. deren gesetzliche Vertretung.

• Körperliche Gewalt, Mobbing, Belästigungen, Bedrohungen oder diskriminierendes Verhalten werden nicht toleriert.

• Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

• Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

7. Nutzung der Attraktionen & Leihgeräte

• Alle Attraktionen dürfen ausschließlich gemäß den an bzw. bei den Attraktionen angebrachten Nutzungsregeln genutzt werden.

• Leihgeräte sind entsprechend der Nutzungsregeln und der Sicherheitsanweisungen durch die Mitarbeiter zu benutzen.

• Besucher:innen haben die Anlage, die Attraktionen sowie Leihgeräte pfleglich und scho-nend zu behandeln. Verunreinigungen und Beschädigungen der Anlage, der Leihgeräte sowie der Attraktionen sind tunlichst zu vermeiden.

• Besucher:innen haben am Tag der Nutzung der Anlage bzw. der Attraktionen das für die Nutzung erforderliche Alter erreicht (abrufbar unter www.playworld-spielberg.at und einsehbar im Kassabereich). Für Kinder, Minderjährige oder betreuungsbedürftige Personen, kann die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Begleitperson, die jederzeit erreichbar ist, zwingend vorgeschrieben sein.

• Die nachfolgenden Sicherheitsanweisungen sind zu beachten und einzuhalten:

o Alters,- Größen-, Gewichtsvoraussetzungen für die einzelnen Attraktionen sind ein-zuhalten.

o Unsachgemäße Verwendung der Attraktionen kann schwere Verletzungen zur Folge haben.

o Verboten ist:

– das Essen und Trinken auf den Attraktionen,

– die Verwendung der Attraktionen mit Straßenschuhen, Hausschuhen, Schlap-fen oder barfuß,

– die Verwendung der Attraktionen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten-einfluss,

– das absichtliche Schubsen, Stoßen oder Gefährden anderer Personen,

– das Rennen außerhalb der dafür vorgesehenen Spielbereiche,

– das Sitzen, Klettern oder Hängen an Sicherheitsnetzen,

– das Hochheben oder Werfen von Kindern auf Spielgeräten oder Attraktionen,

– das Klettern auf Konstruktionen, Absperrungen und nicht freigegebenen Berei-chen.

• Den Anweisungen der Mitarbeiter:innen betreffend die Einhaltung dieser Nutzungsregeln und Sicherheitsanweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.

• Beschädigungen der Attraktionen oder allfällige Sicherheitsmängel an den Attraktionen sind unverzüglich den Mitarbeiter:innen zu melden.

8. Trampolin- und Sprungbereiche

• Soweit vorhanden gelten zusätzlich die nachfolgenden Nutzungsregeln und Sicherheits-anweisungen:

o Ein Sprungfeld darf nur von einer Person verwendet werden (mehrere Personen pro Sprungfeld sind verboten).

o Saltos und akrobatische Elemente erfolgen auf eigene Verantwortung.

o Landungen auf Kopf, Nacken oder Händen sind zu vermeiden, da sie schwere Verletzungen zur Folge haben können.

o Immer in der Mitte der Trampoline springen.

o Auf den Trampolinen immer mit beiden Beinen springen und auf zwei Beinen landen.

o Pausen einlegen.

o Verboten ist:

– das Springen von Doppelsaltos,

– das Rennen über mehrere Sprungfelder,

– das Sitzen und Liegen auf den Trampolinen,

– die Verwendung mit Gipsverbänden, Gehhilfen etc.),

– Kaugummi kauen.

• Den Anweisungen der Mitarbeiter:innen betreffend die Einhaltung dieser Nutzungsregeln und Sicherheitsanweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.

9. Rutschen & Kletteranlagen

• Soweit vorhanden gelten zusätzlich die nachfolgenden Nutzungsregeln und Sicherheits-anweisungen:

o Sicherheitsabstände sind einzuhalten, d.h. erst starten, wenn der Lande-/Auslaufbe-reich frei ist.

o Das Hinaufklettern auf Rutschen ist untersagt.

o Kletteranlagen dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen genutzt werden.

10. Kleinkindbereiche

• Kleinkindbereiche sind ausschließlich für die jeweils vorgesehene / ausgehängte Altersgruppe bestimmt.

• Ältere Kinder dürfen diese Bereiche nicht benutzen.

• Der Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Begleitpersonen hat dafür zu sorgen, dass diese Nutzungsregel eingehalten wird.

11. Gesundheitliche Voraussetzungen

• Die Nutzung der Attraktionen erfolgt auf eigene Verantwortung.

• Besucher:innen haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob sie in der körperlichen Verfassung sind, die einzelnen Attraktionen zu benutzen.

• Folgenden Personen können die Attraktionen nicht nutzen:

o Personen, deren Gesundheitszustand die sichere Nutzung nicht ermöglicht (z.B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rücken-, Wirbelsäulen- oder Gelenkproblemen, Epilepsie oder andere neurologische Erkrankungen, etc.),

o schwangere Personen,

o sonstige gesundheitliche Einschränkungen, die eine sichere Nutzung der Attraktionen ausschließen.

12. Elektronische Geräte & Wertgegenstände

• Mobiltelefone und Kameras dürfen während der Nutzung von Attraktionen nicht verwendet werden.

• Handys, Kameras, Schlüssel, Geldbörsen oder sonstige Wertgegenstände dürfen nicht in die Attraktionen mitgenommen werden.

• Handys, Kameras, Schlüssel, Geldbörsen und andere Wertgegenstände können in den vorhandenen Schließfächern abgelegt werden.

• Das Abspielen eigener Musik oder Tonwiedergaben über mitgebrachte Lautsprecher ist verboten.

• Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, die Besucher:innen in die Anlage mitbringen, wird keine Haftung übernommen.

13. Fotografieren & Filmen

• Das Fotografieren und Filmen des eigenen Kindes für private Zwecke in der Anlage sind grundsätzlich gestattet.

• Auf Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen ist zu achten.

• Aufnahmen fremder Personen dürfen nur mit deren Zustimmung erfolgen.

• Die Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Personen erfolgt auf eigene Verantwortung der Besucher:innen (auf die Möglichkeit einer Haftung wegen Verletzung von Bildrechten der abgebildeten Personen wird hingewiesen).

• Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Betreiberin.

• Die Missachtung dieser Regeln kann bei Beschwerden von abgebildeten Bescher:innen zum Verweis aus der Anlage führen.

14. Geburtstagsfeiern & Veranstaltungen

• Partyräume dürfen ausschließlich während der gebuchten Nutzungsdauer verwendet werden.

• Konfetti, Konfettikanonen und ähnliche Streumaterialien sind verboten.

• Geburtstagskerzen sind grundsätzlich erlaubt, sofern diese keine Gefährdung für die Besucher:innen und die Anlage bzw. die Einrichtung darstellen.

• Luftballons dürfen mitgebracht werden.

• Heliumballons sind nicht erlaubt.

• Dekorationen dürfen nur angebracht werden, sofern keine Beschädigungen an der Anlage bzw. der Einrichtung entstehen.

• Die buchende Person haftet für Schäden im Partyraum (Einrichtung, Dekoration etc.), die von den Partygästen verursacht werden.

• Torten dürfen mitgebracht werden und können bei uns nach vorheriger Rücksprache ein-gekühlt werden. Die Maße der Torte dürfen 35x35x30 cm nicht überschreiten, andernfalls eine Einkühlung nicht möglich ist.

15. Notfälle & Erste Hilfe

• Im Notfall sind umgehend die Mitarbeiter:innen zu verständigen.

• Im Evakuierungsfall sind die Anweisungen der Mitarbeiter:innen unverzüglich zu befolgen.

• Unfälle, Verletzungen oder Notfälle sind sofort den Mitarbeiter:innen zu melden.

• Verletzungen sind nach Möglichkeit vor Verlassen der Anlage von Mitarbeiter:innen dokumentieren zu lassen.

• Vermisste Kinder sind unverzüglich den Mitarbeiter:innen zu melden.

• Erste-Hilfe-Material ist in der Anlage vorhanden.

16. Rauchverbot

• Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.

• Dies umfasst auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und ähnliche Produkte.

17. Schließfächer, Garderobe & Fundsachen

• Schließfächer in der Anlage dürfen ausschließlich während des Aufenthalts genutzt werden.

• Nach Betriebsschluss können nicht geräumte Schließfächer geöffnet und von der Betreiberin ausgeräumt werden.

• Kinderwagen, Taschen und persönliche Gegenstände dürfen nicht in Fluchtwegen oder Rettungswegen abgestellt werden.

• Fundsachen sind bei den Mitarbeiter:innen abzugeben.

• Fundsachen werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und anschließend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

18. Wiedereintritt

• Das Verlassen der Anlage beendet den Aufenthalt in der Anlage und die Möglichkeit die Attraktionen zu nutzen.

• Ein Wiedereintritt ist nur mit einem neuen gültigen Eintrittsnachweis bzw. einer entsprechenden Kennzeichnung durch die Mitarbeiter:innen möglich.

19. Betriebsunterbrechungen & Attraktionssperren

• Die Betreiberin kann, einzelne Attraktionen oder Bereiche aus Sicherheits-, Wartungs-, Reinigungs- oder Betriebsgründen vorübergehend, d.h. für die Dauer der erforderlichen Arbeiten, zu sperren.

• Technische Störungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können zur teilweisen oder vollständigen Schließung der Anlage führen.

• Ein Anspruch auf Preisreduktion, Rückerstattung oder Schadenersatz aufgrund vorüber-gehender Einschränkungen einzelner Attraktionen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

20. Haftung

• Die Nutzung der Anlage, der Attraktionen sowie von Leihgeräten von erfolgt auf eigene Gefahr.

• Besucher:innen sind verpflichtet, sämtliche Nutzungsregeln und Sicherheitsanweisungen für die Anlage, Attraktionen und Leihgeräte einzuhalten. Eine Nutzung entgegen den ausgeschilderten Nutzungsregeln und Sicherheitsanweisungen erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

• Die Betreiberin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verlust und Diebstahl persönlicher Gegenstände.

• Sofern die Betreiberin ihre vertraglich gebotenen Verkehrssicherungspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern nur leicht fahrlässig verletzt hat, ist eine Haftung der Betreiberin für Sach- und Vermögensschäden, die der Besucher infolge der Nutzung von Attraktionen oder durch andere Besucher:innen erleidet, ausgeschlossen.

21. Hausrecht

• Die Betreiberin übt das Hausrecht aus.

• Den Anweisungen des Personals zur Einhaltung der an den Attraktionen bzw. bei diesen ausgehängten Nutzungsregeln sowie dieser Sicherheitsanweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.

• Bei Verstößen gegen diese Hausordnung & Sicherheitsanweisungen, Gefährdung anderer Besucher:innen sowie der Mitarbeiter:innen der Betreiberin, Gewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung,Belästigung oder wiederholtem Fehlverhalten kann ein sofortiger Verweis aus der Anlage erfolgen.

• Die Betreiberin kann aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung & Sicherheitsanweisungen befristete oder unbefristete Hausverbote aussprechen.

• Bei einem Verweis oder Hausverbot besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte.

• Bei strafbaren Handlungen wird Anzeige erstattet.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Donnerstag:& Freitag:
14:00 - 19:30 Uhr

Samstag & Sonntag:
10:00 - 19:30 Uhr